Ab dem 1. November 2017 tritt eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft. Demnach hat jeder Bewerber die Möglichkeit, eine Audiounterstützung bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung zu erhalten. Mit der Änderung entfällt eine Prüfung durch die Verwaltung, ob die Audiounterstützung wegen einer Lese- und Rechtschreibschwäche erforderlich ist. Die Verordnung zu den Änderungen finden Sie hier.