Ein Brief vom Amt, eine Kursbeschreibung oder ein Formular: Wer Informationen versteht, kann leichter entscheiden und handeln. Doch lange Sätze, unbekannte Wörter und ein unübersichtlicher Aufbau erschweren oft den Zugang.
Leichte und Einfache Sprache können solche Hürden abbauen. Was unterscheidet sie? Welche Regeln gelten? Und welche Form passt zu Ihren Leser:innen? Hier finden Sie Erklärungen und Tipps für die Praxis.
Direkt zum Thema:
Was unterscheidet Leichte und Einfache Sprache?
Menschen sollen benötigte Informationen leicht finden, ihren Inhalt verstehen und wissen, was sie damit tun können – zum Beispiel sich für ein Lernangebot anmelden. Dafür müssen sowohl die Formulierungen als auch die Gliederung und Darstellung von Informationen verständlich sein.
Leichte Sprache
Leichte Sprache richtet sich besonders an Menschen mit Lernschwierigkeiten. Sie haben diese Form der Kommunikation selbst eingefordert. Leichte Sprache soll ihnen den Zugang zu Informationen erleichtern und sie darin unterstützen, eigene Entscheidungen zu treffen.
Texte in Leichter Sprache verwenden besonders einfache Wörter und kurze Sätze. Schwierige Begriffe werden erklärt. Auch notwendiges Hintergrundwissen wird vermittelt: zum Beispiel, was eine Behörde macht und warum sie bestimmte Unterlagen benötigt.
Zur Leichten Sprache gehören außerdem Empfehlungen für die Gestaltung: Eine gut lesbare Schrift, ausreichend Abstand und eine klare Anordnung erleichtern das Lesen. Passende Bilder können den Inhalt erklären.
Einfache Sprache
Einfache Sprache richtet sich an ein breites Publikum. Wie viel erklärt werden muss und welche Wörter passen, hängt von den jeweiligen Leser:innen ab. Wer sich erstmals mit einem Thema beschäftigt, braucht beispielsweise andere Erklärungen als jemand mit Erfahrung in diesem Bereich.
Einfache Sprache bietet mehr sprachlichen Spielraum als Leichte Sprache. Auch übersichtliche Nebensätze sind möglich. Entscheidend ist, dass die Leser:innen den Zusammenhang verstehen und die benötigten Informationen finden.
Die Nutzer:innengruppen überschneiden sich. Menschen mit Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben können von beiden Formen profitieren. Welche besser passt, hängt vom individuellen Bedarf, vom Thema und von der Situation ab.
Sprechen Sie Ihre Leser:innen respektvoll und auf Augenhöhe an. Auch bei besonders einfachen Formulierungen müssen Ton und Bilder zum Alter und zur Lebenswelt der angesprochenen Menschen passen.
Welche Regeln und Qualitätsmaßstäbe gelten?
DIN-Normen für Einfache Sprache
Für Einfache Sprache gibt es seit 2024 zwei grundlegende DIN-Normen. Sie beschreiben, worauf es beim Erstellen und Prüfen verständlicher Texte ankommt:
- DIN ISO 24495-1:2024-03 – Einfache Sprache: Grundsätze und Leitlinien. Sie stellt die Leser:innen in den Mittelpunkt: Enthält der Text die Informationen, die sie brauchen? Können sie diese finden, verstehen und verwenden?
- DIN 8581-1:2024-05 – Einfache Sprache: Anwendung für das Deutsche. Sie konkretisiert die Grundsätze für deutschsprachige Texte. Dazu gehören Empfehlungen und Festlegungen zu Wortwahl, Satzbau, Textaufbau und Gestaltung.
Die Normen betrachten damit mehr als einzelne Wörter oder die Länge von Sätzen. Auch die Prüfung mit den vorgesehenen Leser:innen ist fester Bestandteil der Qualitätssicherung.
Leichte Sprache: Regeln, Prüfung und Kennzeichnung
Für Leichte Sprache gibt es verschiedene Regelwerke. Dazu gehören die europäischen Regeln von Inclusion Europe und die DIN SPEC 33429.
Inclusion Europe hat gemeinsam mit Partnerorganisationen die europäischen Regeln „Informationen für alle“ entwickelt. Sie erklären, wie Informationen leicht lesbar und verständlich werden. Die Regeln sind in mehreren Sprachen verfügbar, auch auf Deutsch.
Seit 2025 bündelt die DIN SPEC 33429 Empfehlungen zu Sprache, Gestaltung, Erstellung und Prüfung. Eine DIN SPEC ist ein Standardisierungsdokument, das in einem anderen Verfahren als eine DIN-Norm erarbeitet wird.
Wann darf ein Text „Leichte Sprache“ heißen? Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Für seine Verwendung ist keine allgemeine Zulassung erforderlich. Die Bezeichnung allein verrät deshalb noch nicht, nach welchen Regeln ein Text erstellt oder ob er geprüft wurde.
Wenn Sie Texte in Leichter Sprache veröffentlichen möchten, empfehlen wir:
- Nach einer anerkannten Grundlage arbeiten: etwa nach den europäischen Regeln von Inclusion Europe oder den Empfehlungen der DIN SPEC 33429. Wenn gesetzliche Vorgaben oder ein Auftrag eine bestimmte Grundlage verlangen, ist diese maßgeblich.
- Die fachliche Richtigkeit kontrollieren lassen: Stimmen die Informationen? Sind wichtige Bedingungen und Ausnahmen erhalten geblieben?
- Die Verständlichkeit prüfen lassen: Menschen mit Lernschwierigkeiten lesen den Text und geben Rückmeldungen. Unklare Stellen werden anschließend überarbeitet.
- Die Prüfung nachvollziehbar angeben: Nennen Sie die verwendete Grundlage und wer den Text wie geprüft hat.
Die fachliche Kontrolle und die Verständlichkeitsprüfung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Ein Text kann sachlich richtig und trotzdem schwer verständlich sein. Umgekehrt kann eine gut lesbare Formulierung den Inhalt falsch wiedergeben.
Welche Logos können verwendet werden?
Logos machen Informationen in Leichter Sprache erkennbar. Für ihre Verwendung gelten unterschiedliche Bedingungen:

Europäisches Logo von Inclusion Europe: Es darf kostenlos verwendet werden, wenn der Text den europäischen Regeln entspricht und von Menschen mit intellektueller Behinderung geprüft wurde, deren Muttersprache die Sprache des Textes ist. Außerdem müssen die Herkunft des Logos angegeben und die Gestaltungsvorgaben eingehalten werden. Die Prüfpersonen sollen im Dokument genannt werden. Nutzungsbedingungen des europäischen Logos nachlesen (Englisch)
Bildzeichen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Es ist für Inhalte vorgesehen, die den Empfehlungen der DIN SPEC 33429 entsprechen, und wird kostenlos bereitgestellt. Bildzeichen und Nutzungshinweise des BMAS aufrufen
Die Verwendung eines Logos bedeutet nicht, dass Inclusion Europe oder das Ministerium den Text selbst geprüft hat. Wer einen Text als „geprüft“ kennzeichnet, sollte deshalb deutlich machen, wer welche Prüfung durchgeführt hat.
Wie werden Ihre Informationen verständlicher?
Erst klären, was die Leser:innen brauchen
Bevor Sie schreiben, überlegen Sie: Wer liest den Text? Was wissen diese Menschen bereits? Was möchten sie erfahren oder erledigen?
Bei der Beschreibung eines Lernangebotes brauchen Interessierte beispielsweise Antworten auf konkrete Fragen: Was lerne ich? Wann und wo findet der Kurs statt? Was kostet er? Wie melde ich mich an?
Solche Fragen helfen dabei, Inhalte auszuwählen und sinnvoll zu ordnen. Ob dafür Leichte oder Einfache Sprache passt, sollten Sie möglichst gemeinsam mit den vorgesehenen Leser:innen herausfinden.
Klar schreiben und ausreichend erklären
Für Texte in Einfacher Sprache helfen diese Grundsätze:
- Das Wichtigste zuerst: Platzieren Sie zentrale Angaben dort, wo sie schnell gefunden werden. Aussagekräftige Überschriften erleichtern die Orientierung.
- Bekannte Wörter verwenden: Erklären Sie notwendige Fachbegriffe direkt beim ersten Auftreten.
- Bei einem Begriff bleiben: Wenn Sie dasselbe Angebot abwechselnd als Kurs, Maßnahme und Bildungsformat bezeichnen, kann das verwirren.
- Handlungen deutlich machen: Schreiben Sie, wer was tun kann oder muss. Beschreiben Sie die Schritte in der Reihenfolge, in der sie ausgeführt werden.
- Wichtige Einzelheiten erhalten: Bedingungen, Fristen und Ausnahmen dürfen beim Vereinfachen nicht verloren gehen.
Ein Fachbegriff muss nicht immer verschwinden. Taucht er später in einem Antrag wieder auf, hilft eine Erklärung dabei, ihn wiederzuerkennen und einzuordnen.
Verständlichkeit braucht manchmal mehr Worte. Kürzen Sie Wiederholungen und Überflüssiges. Lassen Sie aber die Erklärungen stehen, die Ihre Leser:innen zum Verstehen brauchen.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Vielleicht kennen Sie Formulierungen wie diese:
- „Für den Fall, dass Ihnen die Wahrnehmung des vereinbarten Beratungstermins nicht möglich ist, bitten wir um frühzeitige telefonische Mitteilung.“
In Einfacher Sprache wird schneller klar, was gemeint ist:
- „Können Sie nicht zum vereinbarten Beratungstermin kommen? Bitte rufen Sie uns möglichst früh an.“
Damit die Person handeln kann, gehört die Telefonnummer direkt dazu. Ebenso sollten Datum, Uhrzeit und Ort des Termins leicht zu finden sein.
Probieren Sie Ihre Informationen gemeinsam mit den vorgesehenen Leser:innen aus.
Lassen Sie sich zeigen, welche Angaben leicht zu finden sind und wo Fragen entstehen. Besprechen Sie, ob deutlich wird, was als Nächstes zu tun ist. Dabei prüfen Sie die Verständlichkeit des Textes. Die Rückmeldungen helfen Ihnen, ihn zu verbessern.
Prüfen Sie auch, wie es danach weitergeht: Ist das Anmeldeformular verständlich? Ist eine Ansprechperson erreichbar? Bieten Sie verschiedene Kontaktwege an, zum Beispiel schriftlich, telefonisch und persönlich. So können Menschen den Weg wählen, der für sie passt.
Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?
Für öffentliche Stellen bestehen Vorgaben zur verständlichen und barrierefreien Kommunikation. Welche Pflichten gelten, hängt unter anderem davon ab, ob eine Stelle zum Bund oder zu einem Bundesland gehört und um welches Angebot es geht.
Auf Bundesebene regeln das Behindertengleichstellungsgesetz und die BITV 2.0 bestimmte Anforderungen an Leichte Sprache. Die BITV 2.0 ist eine Verordnung zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote. Für öffentliche Stellen in Berlin sind zusätzlich die Berliner Regelungen maßgeblich.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für bestimmte Produkte und Dienstleistungen privater Unternehmen. Dazu gehören beispielsweise Online-Shops. Eine allgemeine Pflicht, sämtliche Informationen in Leichter Sprache anzubieten, folgt daraus nicht.
Hier können Sie nachlesen:
- Verständlichkeit und Leichte Sprache: §11 Behindertengleichstellungsgesetz
- Leichte Sprache für öffentliche Stellen in Berlin
- Fragen und Antworten zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Wo finden Sie weitere Informationen und Unterstützung?
Zum Weiterlesen: Die Lebenshilfe Bremen erklärt auf ihrer Seite „Was ist Leichte Sprache?“ die Grundlagen – direkt in Leichter Sprache.
Zum Ausprobieren: Das Handbuch Einfache Sprache von Julia Naji, herausgegeben von Eleven (PDF) enthält Beispiele und Übungen aus dem Projekt clarat. Es beschreibt eine eigene Praxisvariante und ersetzt nicht die aktuellen DIN-Normen.
Für die Umsetzung: Spezialisierte Büros können Texte erstellen und prüfen. Klären Sie bei einer Beauftragung, für wen der Text gedacht ist, welche Grundlage verwendet wird und wie die Verständlichkeit geprüft werden soll.
Sie möchten Ihre Einrichtung insgesamt zugänglicher machen?
Das Alpha-Siegel unterstützt Einrichtungen dabei, Barrieren für Menschen mit Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben abzubauen. Dazu gehören verständliche Informationen, Orientierung vor Ort und ein zugänglicher Kontakt.
Stand: September 2026
Technische Akademie für berufliche Bildung Schwäbisch Gmünd e.V.
Die TA organisiert Fort- und Weiterbildungskurse vor allem im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich.
Einfache Sprache macht Informationen verständlicher. Sie verwendet bekannte Wörter, erklärt notwendige Fachbegriffe und gliedert Inhalte übersichtlich. Wie viel erklärt wird, richtet sich nach dem Vorwissen und den Lesefähigkeiten der angesprochenen Menschen.
Leichte Sprache ist eine vereinfachte Form des Deutschen. Und damit ein Instrument für Barrierefreiheit. Sie folgt bestimmten Regeln: Der Text besteht zum Beispiel nur aus kurzen Sätzen und einfachen Wörtern. Außerdem helfen Bilder und Symbole, den Inhalt besser zu verstehen.
